Ehevisum
Das Ehevisum richtet sich an den Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten. Es erlaubt das legale Zusammenleben, kann einen Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft tragen und nach einer durchgehenden Beziehung von fünf Jahren den Weg zum Daueraufenthalt nach Abschnitt 26(b) eröffnen. Die Ehe berechtigt Sie zum Antrag, verschafft Ihnen für sich genommen aber noch kein Aufenthaltsrecht, und das Department of Home Affairs erwartet trotzdem Nachweise, dass die Ehe echt ist.
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Voraussetzungen
Ehe mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten
Das Ehevisum richtet sich an den rechtmäßigen Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten. Eine gültige Heiratsurkunde belegt die Beziehung. Das südafrikanische Recht behandelt eine Civil Union (eine förmlich registrierte Verbindung) und eine anerkannte feste Partnerschaft als eheliche Beziehung, daher ist die Route nicht auf eine herkömmliche Ehe beschränkt.
Nachweise, dass die Ehe echt ist
Eine Urkunde allein genügt für den Antrag nicht. Das Department of Home Affairs (DHA) prüft Anträge von Ehepartnern genau auf Scheinehen und achtet deshalb auf Belege für ein gemeinsames Leben: gemeinsame Finanzen, ein gemeinsamer Mietvertrag oder gemeinsame Versorgerrechnungen, Korrespondenz und eidesstattliche Erklärungen. Wir stellen diese Belege so zusammen, dass der Antrag überzeugt.
Ein Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft, wenn Sie tätig sein müssen
Der Ehepartner eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten kann einen Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft auf dem Visum beantragen, mit dem konkreten Angebot oder der konkreten Tätigkeit und den zugehörigen Unterlagen. Anders ist es bei einem begleitenden Ehe- oder Lebenspartner, dessen Aufenthalt an das befristete Arbeits-, Studien- oder Geschäftsvisum einer anderen Person gebunden ist: Er darf nicht arbeiten. Wir klären, welche Klasse zutrifft, und kümmern uns um den Vermerk, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Reisepass und polizeiliche Führungszeugnisse
Ein gültiger Reisepass und ein polizeiliches Führungszeugnis für jedes Land, in dem Sie in den fünf Jahren vor Ihrem Antrag nach Ihrem 18. Geburtstag zwölf Monate oder länger gelebt haben.
Von der kostenlosen Eignungsprüfung bis zur Genehmigung
Einschätzung und Routenprüfung
Wir klären, ob die Eheroute passt und nicht die Lebenspartner- oder Verwandtenroute, und gleichen Ihre Ehe- und Beziehungsnachweise mit dem ab, was das Department of Home Affairs erwartet, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Die Nachweise zusammenstellen
Wir stellen Heiratsurkunde, Belege zu gemeinsamen Finanzen und zum bisherigen Zusammenleben, eidesstattliche Erklärungen und weitere Nachweise zusammen und schließen die Lücken, die am häufigsten zu einer Ablehnung führen.
Je nach Fall
Einreichung
Die Einreichung erfolgt persönlich. Wenn Sie uns beauftragt haben, können wir Sie in den VFS-Zentren in Kapstadt, Pretoria und Johannesburg persönlich begleiten und unterstützen. Reichen Sie bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung ein, bereiten wir Sie umfassend vor und führen Sie durch das Verfahren, können Sie dorthin jedoch nicht begleiten. Ein etwaiger Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft wird gleichzeitig beantragt, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Je nach aktuellem Status kann die Einreichung von außerhalb Südafrikas erforderlich sein.
Prüfung
Das Department of Home Affairs prüft den Antrag. Die Bearbeitungszeit hängt von der Aussagekraft der Nachweise und der aktuellen Auslastung der Einwanderungsbehörde ab, daher geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren Fall statt einer festen Zahl.
Je nach Vertretung
Fehler, die eine Ablehnung kosten
Anzunehmen, die Ehe verschaffe automatisch ein Aufenthaltsrecht. Die Ehe mit einem Südafrikaner berechtigt Sie zum Antrag auf das Ehevisum; für sich genommen verschafft sie weder ein Aufenthaltsrecht noch die Staatsbürgerschaft, und der Daueraufenthalt erfordert einen gesonderten Antrag.
Kaum mehr als die Heiratsurkunde einzureichen. Die Einwanderungsbehörde erwartet Belege, dass die Ehe echt ist: gemeinsame Finanzen, Zusammenleben, Korrespondenz und eidesstattliche Erklärungen, nicht nur die Urkunde.
Anzunehmen, ein begleitender Ehe- oder Lebenspartner dürfe arbeiten. Ein begleitender Ehe- oder Lebenspartner, dessen Aufenthalt an das befristete Visum einer anderen Person gebunden ist, darf nicht arbeiten. Nur das eigentliche Ehevisum, das sich auf einen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten stützt, kann einen Arbeitsvermerk tragen.
Aus Südafrika heraus einzureichen, wenn Ihr aktueller Status das nicht zulässt. Je nach Ihrem aktuellen Visum muss der Antrag möglicherweise von außerhalb des Landes gestellt werden. Wir klären das vor der Einreichung.
Wie der Weg in der Praxis funktioniert
Das Ehevisum richtet sich an den Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten. Es erlaubt das legale Zusammenleben in Südafrika, es kann einen Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft tragen, und nach einer durchgehenden Beziehung von fünf Jahren kann es einen Weg zum Daueraufenthalt eröffnen. Das südafrikanische Recht behandelt eine Civil Union (eine förmlich registrierte Verbindung) und eine anerkannte feste Partnerschaft als eheliche Beziehung, daher ist die Route nicht auf eine herkömmliche Ehe beschränkt.
Es ist eine der flexibleren Familienrouten. Zugleich ist gerade hier eine verbreitete Annahme schlicht falsch: dass die Heirat mit einem Südafrikaner Ihren Status regle.
Die Ehe berechtigt zum Antrag, nicht zum Bleiben
Eine gültige Ehe mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten erlaubt Ihnen, das Ehevisum zu beantragen. Für sich genommen verschafft sie weder ein Aufenthaltsrecht noch die Staatsbürgerschaft. Das Visum müssen Sie trotzdem beantragen, und der Daueraufenthalt ist ein gesonderter, späterer Schritt. Das Department of Home Affairs schaut zudem über die Urkunde hinaus, weil es Scheinehen verhindern will. Es erwartet Belege für ein echtes, gemeinsames Leben: gemeinsame Finanzen, einen gemeinsamen Mietvertrag oder gemeinsame Versorgerrechnungen, Korrespondenz und eidesstattliche Erklärungen. Wir stellen diese Belege so zusammen, dass eine echte Ehe auch auf dem Papier als solche erkennbar ist.
Rechte für Arbeit, Studium und Geschäft
Der Ehepartner eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten kann einen Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft auf dem Visum beantragen, mit dem konkreten Angebot oder der konkreten Tätigkeit und den zugehörigen Unterlagen. Anders ist es bei einem begleitenden Ehe- oder Lebenspartner, also jemandem, dessen Aufenthalt an das befristete Arbeits-, Studien- oder Geschäftsvisum eines Partners gebunden ist: Er darf nicht arbeiten. Das Recht, einen Vermerk zu beantragen, gibt es nur mit dem eigentlichen Ehevisum, das sich auf einen südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten stützt. Wir klären, welche Klasse auf Sie zutrifft, und kümmern uns bei der Einreichung um den Vermerk, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wo Sie einreichen können
Wo Sie einreichen können, hängt von Ihrem aktuellen Visum ab. Manche Anträge können nicht aus Südafrika heraus gestellt werden und müssen über eine südafrikanische Auslandsvertretung laufen. Ein Fehler an dieser Stelle kostet Monate, daher klären wir gleich zu Beginn, wo Ihr Antrag eingereicht werden muss.
Der Weg zum Daueraufenthalt
Nach einer durchgehenden ehelichen Beziehung von fünf Jahren können Sie den Daueraufenthalt nach Abschnitt 26(b) des Einwanderungsgesetzes beantragen, und der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Erreichen der fünf Jahre gestellt werden. Dafür ist ein gesonderter Antrag nötig, und der Daueraufenthalt kommt nicht automatisch. Die fünf Jahre bemessen sich nach der Beziehung, nicht nach der tatsächlich in Südafrika verbrachten Zeit. Ein Paar, das einen Teil der Beziehung im Ausland gelebt hat, kann deshalb trotzdem infrage kommen. Sobald Ihnen der Daueraufenthalt erteilt ist, können Sie ohne Vermerke leben, arbeiten und studieren, und nach weiteren Jahren kann die Staatsbürgerschaft folgen. Wir sagen Ihnen klar, ob und wann Sie infrage kommen, statt eine Garantie anzudeuten.
Was wir tun
Was wir bieten, ist ein südafrikanisches Team, das täglich mit Familienanträgen arbeitet: Wir klären, ob die Route passt, stellen belastbare Nachweise zusammen, kümmern uns um den Vermerk, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, und sorgen dafür, dass Ihr Antrag gleich beim ersten Mal richtig und am richtigen Ort eingereicht wird. Wenn Sie wissen möchten, ob das Ehevisum zu Ihrer Situation passt, ist der nächste Schritt ein gezieltes Gespräch über Ihre Ehe und Ihre Pläne.
Konkreter Nutzen für Ihren Fall
Wir klären, ob die Eheroute die richtige für Ihre Beziehung ist, bevor Sie sich festlegen, und nicht erst nach einer Ablehnung.
Wir belegen nach dem Maßstab, den das Department of Home Affairs tatsächlich anlegt, dass Ihre Ehe echt ist, denn eine bloße Urkunde beweist noch kein gemeinsames Leben.
Wir kümmern uns bei der Einreichung um den Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, damit Sie nicht ohne das Recht dastehen, zu arbeiten, zu studieren oder geschäftlich tätig zu sein.
Wir sagen Ihnen offen, wie es um den Daueraufenthalt nach Abschnitt 26(b) steht, statt anzudeuten, die Ehe verschaffe automatisch ein Aufenthaltsrecht.
Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, den wir Ihnen nennen, sobald wir Ihren Fall kennen. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.
Quellen
Über die südafrikanische Einwanderung entscheidet das Department of Home Affairs. Auf diesen offiziellen Seiten beruht, was Sie gerade gelesen haben. So können Sie es an der Quelle prüfen, statt sich auf unser Wort zu verlassen.
- Department of Home Affairs: Einwanderungsdienste
Maßgeblich für Visum- und Genehmigungskategorien, Voraussetzungen und Antragswege.
- Immigration Act 13 of 2002 (südafrikanisches Einwanderungsgesetz)
Das Gesetz, auf dem jede auf dieser Seite genannte Visum- und Genehmigungskategorie beruht.
- Südafrikanische Regierung: Bekanntmachungen und Gazettes
Hier werden die zitierten Direktiven, Verordnungen und Government-Gazette-Bekanntmachungen veröffentlicht.
Unser Team aus Kundenmanagern in Kapstadt
Alle Seiten dieser Website pflegen die Kundenmanager von Intergate Immigration in Kapstadt, also dieselben Personen, die Ihren Fall von der kostenlosen Eignungsprüfung bis zur Genehmigung begleiten.
Unser Team kennenlernenFragen, die hier häufig gestellt werden
Erhalte ich durch die Heirat mit einem Südafrikaner automatisch ein Aufenthaltsrecht?
Nein. Die Ehe mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten berechtigt Sie zum Antrag auf das Ehevisum; für sich genommen verschafft sie weder ein Aufenthaltsrecht noch die Staatsbürgerschaft. Der Daueraufenthalt erfordert einen gesonderten Antrag nach Abschnitt 26(b), der nach einer durchgehenden Beziehung von fünf Jahren möglich ist.
Kann ich mit einem Ehevisum arbeiten?
Sie können einen Vermerk für Arbeit, Studium oder Geschäft auf dem Visum beantragen, mit einem konkreten Angebot oder einer konkreten Tätigkeit und den zugehörigen Unterlagen. Anders ist es bei einem begleitenden Ehe- oder Lebenspartner, dessen Aufenthalt an das befristete Visum einer anderen Person gebunden ist: Er darf nicht arbeiten. Wir klären, welche Klasse zutrifft, und kümmern uns um den Vermerk, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Es wird für eine festgelegte Dauer ausgestellt und ist verlängerbar, solange die Ehe fortbesteht. Die genaue Laufzeit hängt von Ihren Umständen ab, die wir im kostenlosen Erstgespräch klären.
Welche Nachweise zeigen, dass die Ehe echt ist?
Über die Heiratsurkunde hinaus erwartet die Einwanderungsbehörde Belege für ein gemeinsames Leben: gemeinsame Bankkonten, ein gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Versorgerrechnungen, Korrespondenz und eidesstattliche Erklärungen. Wir stellen stimmige Unterlagen zusammen, damit der Antrag überzeugt.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Anträge werden über VFS-Zentren in Südafrika oder bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung eingereicht. Je nach Ihrem aktuellen Visum können bestimmte Anträge nicht aus Südafrika heraus gestellt werden, daher klären wir, bevor Sie beginnen, wo Ihr Antrag eingereicht werden muss.
Kann ich den Daueraufenthalt beantragen?
Nach einer durchgehenden ehelichen Beziehung von fünf Jahren können Sie den Daueraufenthalt nach Abschnitt 26(b) des Einwanderungsgesetzes beantragen, und der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Erreichen der fünf Jahre gestellt werden. Das ist ein gesonderter Antrag, der Daueraufenthalt kommt nicht automatisch, und die fünf Jahre bemessen sich nach der Beziehung, nicht nach der tatsächlich in Südafrika verbrachten Zeit. Ob und wann Sie infrage kommen, klären wir, bevor wir Sie dazu beraten.
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
Fehlende oder uneinheitliche Nachweise: eine Urkunde mit kaum weiteren Belegen für ein gemeinsames Leben, zu wenige Belege dafür, dass Ihr Ehepartner als südafrikanischer Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter für Sie aufkommen kann, eidesstattliche Erklärungen, die nicht zusammenpassen, nicht beglaubigte Übersetzungen oder abgelaufene Führungszeugnisse. Wir bereiten die Akte sorgfältig vor, um das zu vermeiden.
Sprechen Sie mit unserem südafrikanischen Team.
Ein fokussiertes Gespräch über Ihre Situation, den passenden Weg und Ihren Zeitplan, bevor Geld ausgegeben wird.
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