Das Verwandtenvisum ermöglicht engen Familienangehörigen von südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten, in Südafrika zu leben. Anspruchsberechtigte Angehörige sind Kinder, Eltern, Geschwister und finanziell abhängige Familienmitglieder. Das Visum ist bis zu 2 Jahre gültig, verlängerbar und kann in bestimmten Fällen (z. B. bei Verwandten ersten Grades) zu einem Daueraufenthalt führen.
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Verwandtenvisum – Anspruch auf einen Blick
| Anforderung | Details |
| Verwandtschaftsverhältnis | Kinder, Eltern, Geschwister oder abhängige Familienmitglieder eines südafrikanischen Staatsbürgers/Daueraufenthaltsberechtigten |
| Dauer | Bis zu 2 Jahre, verlängerbar |
| Nachweise erforderlich | Geburts-/Adoptionsurkunde, Sorgerechts- oder Abhängigkeitsnachweis |
| Arbeits-/Studienrechte | Nicht automatisch (Vermerk erforderlich) |
| Weg zum Daueraufenthalt | Begrenzt (Verwandte ersten Grades können berechtigt sein) |
Warum ein südafrikanisches Verwandtenvisum beantragen?
Das Verwandtenvisum dient der Familienzusammenführung. Es ermöglicht Kindern, älteren Eltern oder abhängigen Angehörigen von südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten einen legalen Aufenthalt in Südafrika.
- Familienzusammenhalt: Gemeinsam legal in Südafrika leben
- Schutz von Abhängigen: Gilt für Kinder, ältere Eltern und schutzbedürftige Angehörige
- Verlängerbar: Erlaubt fortlaufenden Aufenthalt bei anhaltender Abhängigkeit
- Daueraufenthalt: Verwandte ersten Grades (Kinder oder Eltern) können PR beantragen
Wir haben bereits Tausenden Familien erfolgreich geholfen, sich über das Verwandtenvisum wieder zu vereinen.
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Anforderungen für das südafrikanische Verwandtenvisum (2025)
Bewerber müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Reisepass (mind. 30 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
- Nachweis der Verwandtschaft (Geburtsurkunde, Adoptionspapiere, Sorgerechtsnachweis)
- Ausweis oder PR-Zertifikat des südafrikanischen Sponsors
- Nachweis der Abhängigkeit (finanziell, medizinisch oder betreuungsbezogen)
- Polizeiliches Führungszeugnis (für Bewerber über 18 Jahre)
- Ärztliches Gutachten
- Nachweis, dass der südafrikanische Sponsor den Antragsteller finanziell unterstützen kann
Das Innenministerium verlangt häufig aussagekräftige und überprüfbare Dokumente, um sowohl die Verwandtschaft als auch die Abhängigkeit zu bestätigen.
Wie beantragt man ein Verwandtenvisum in Südafrika?
Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, abhängig von der Auslastung von DHA & VFS.
- Kostenlose Einschätzung – Berechtigung bestätigen
- Dokumente sammeln – Nachweise der Verwandtschaft, Abhängigkeit, medizinische Unterlagen, Führungszeugnisse
- Antrag einreichen – über VFS-Zentrum in Südafrika oder eine südafrikanische Auslandsvertretung
- Gebühren zahlen – DHA + VFS-Kosten
- Prüfung – typischerweise 6–12 Wochen
- Visum ausgestellt – gültig für bis zu 2 Jahre
In der Regel ist ein Nachweis erforderlich, dass der südafrikanische Verwandte den Antragsteller finanziell unterstützen kann.
Weg zum Daueraufenthalt
- Verwandte ersten Grades (Kinder/Eltern): Berechtigt für PR gemäß Abschnitt 18 des Einwanderungsgesetzes.
- Erweiterte Verwandte (Geschwister, Abhängige): In der Regel nur befristete Aufenthaltsgenehmigung, verlängerbar.
Ein Daueraufenthalt über das Verwandtenvisum ist weniger direkt als über Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvisa – aber für Verwandte ersten Grades möglich.
Einschränkungen des Verwandtenvisums
- Arbeiten/Studieren nicht automatisch erlaubt – separater Vermerk oder alternatives Visum erforderlich
- Nachweis der Abhängigkeit erforderlich – fortlaufende Unterstützung muss belegt werden
- Daueraufenthalt nur für Verwandte ersten Grades – Geschwister oder entferntere Angehörige in der Regel nicht berechtigt
- Regelmäßige Verlängerung – Visum jeweils 2 Jahre gültig
Fallbeispiel: Sarah unterstützte ihre ältere Mutter
- Nachweis der Abhängigkeit erbracht (medizinische Berichte + finanzielle Unterstützung)
- Gemeinsame eidesstattliche Erklärungen und ihr südafrikanisches PR-Zertifikat eingereicht
- Antrag innerhalb von 10 Wochen genehmigt
- Alle 2 Jahre verlängert, sodass ihre Mutter weiterhin legal in Südafrika bleiben kann
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Verwandtenvisum vs. andere Familienvisa
| Merkmal | Verwandtenvisum | Ehevisum | Lebenspartner-Visum |
| Wer ist berechtigt | Kinder, Eltern, Geschwister, abhängige Angehörige | Verheirateter Partner | Unverheirateter Partner (mind. 2 Jahre Zusammenleben) |
| Dauer | Bis zu 2 Jahre | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
| Arbeits-/Studien-/Geschäftsrechte | Nein (außer mit Vermerk) | Mit Vermerk | Mit Vermerk |
| Weg zum Daueraufenthalt | Begrenzt (nur Verwandte ersten Grades) | Nach 5 Jahren | Nach 5 Jahren |
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