Das General Work Visa ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen mit einem bestätigten Arbeitsangebot eines südafrikanischen Arbeitgebers, legal in Südafrika zu leben und zu arbeiten. Es ist bis zu 5 Jahre gültig, verlängerbar und kann nach 5 Jahren ununterbrochener Beschäftigung zum Daueraufenthalt führen.
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General Work Visa – Anspruch auf einen Blick
| Anforderung |
Details |
| Arbeitsangebot |
Erforderlich von einem südafrikanischen Arbeitgeber |
| Dauer |
Bis zu 5 Jahre (an Vertrag gebunden), verlängerbar |
| Arbeitsrechte |
Nur beim sponsernden Arbeitgeber erlaubt |
| Familieneinschluss |
Ehepartner & Kinder dürfen mitreisen |
| Weg zum Daueraufenthalt |
Möglich nach 5 Jahren ununterbrochener Beschäftigung |
Warum ein General Work Visa in Südafrika beantragen?
- Sichere Beschäftigung: Leben und arbeiten Sie legal mit einem gültigen Arbeitsvertrag
- Längerer Aufenthalt: Visum bis zu 5 Jahre gültig, verlängerbar bei fortbestehender Beschäftigung
- Familienvorteile: Ehepartner und Kinder dürfen mitreisen und in Südafrika studieren
- Aufenthaltsperspektive: Nach 5 Jahren kontinuierlicher Arbeit ist ein Daueraufenthalt möglich
Arbeiten Sie legal, bauen Sie Ihre Karriere auf und bringen Sie Ihre Familie nach Südafrika.
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Anforderungen für das südafrikanische General Work Visa (2025)
Bewerber müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag eines südafrikanischen Arbeitgebers
- Qualifikationsnachweis & SAQA-Bewertung (bei ausländischen Abschlüssen)
- Gültiger Reisepass
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztlicher Bericht
- Nachweis finanzieller Mittel für den Erstaufenthalt
Antragsprozess für ein General Work Visa
Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung bei DHA/VFS.
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- Antrag des Arbeitgebers – Unternehmen sichert Arbeits- & DHA-Zertifizierung
- Unterlagen sammeln – Arbeitsvertrag, Qualifikationen, Führungszeugnisse, ärztliche Nachweise
- Antrag einreichen – über südafrikanische Botschaft im Ausland oder VFS in Südafrika
- Gebühren zahlen – Regierungs- und VFS-Gebühren
- Prüfung – DHA bewertet den Antrag (typischerweise 6–12 Wochen)
- Visum ausgestellt – an Arbeitgeber gebunden, bis zu 5 Jahre gültig
Wichtig: Endet die Beschäftigung, erlischt das Visum. Für einen neuen Arbeitgeber ist ein neuer Antrag erforderlich.
Weg zum Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochene Beschäftigung mit einem General Work Visa
- Nachweis steuerlicher und rechtlicher Konformität
- Einreichung des PR-Antrags beim DHA
Hinweis: PR über das General Work Visa ist weniger sicher als über das Critical Skills Visa, da das DHA zusätzliche Nachweise für langfristigen wirtschaftlichen Beitrag verlangen kann.
Einschränkungen des General Work Visa
- An einen Arbeitgeber gebunden: Jobwechsel nur mit neuem Visumantrag möglich
- Langer PR-Prozess: Mindestens 5 Jahre ununterbrochene Arbeit, strenger als beim Critical Skills Visa
- Arbeitgeberabhängig: Visum erlischt bei Beschäftigungsende
General Work Visa vs. Critical Skills Visa vs. Digital Nomad Visa
| Merkmal |
General Work Visa |
Critical Skills Visa |
Digital-Nomaden-Visum |
| Arbeitsangebot |
Erforderlich |
Erforderlich |
Nein (nur ausländisches Einkommen) |
| Dauer |
Bis zu 5 Jahre |
Bis zu 5 Jahre |
Bis zu 3 Jahre |
| Weg zum Daueraufenthalt |
Nach 5 Jahren ununterbrochener Arbeit |
Nach 5 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss |
Keiner |
| Zielgruppe |
Alle ausländischen Arbeitskräfte mit Jobangebot |
Fachkräfte in Engpassberufen |
Remote-Arbeiter & Freiberufler |
Arbeiten Sie legal in Südafrika.
Das General Work Visa ist der Hauptweg für ausländische Fachkräfte mit Arbeitsangebot. Unser Team unterstützt Arbeitgeber und Bewerber bei einer reibungslosen und gesetzeskonformen Antragstellung.
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